Drucken
Zugriffe: 3782


In der Sinneswelt müssen nun Fähigkeiten ausgebildet werden, die die geistige Welt zu ihrer Fortentwicklung braucht, und zwar durch die Menschen. Wie kann dies Lebensimpuls in uns werden, unseren Willen befeuern? Dazu mag das Vorstellungsbild helfen, dass auch die Götter eine Art Religion haben, das heißt etwas, zu dem sie aufschauen, dem sie Opfer bringen, und dass dies der Mensch ist. So unvollkommen unsere gegenwärtige Verfassung auch ist, so trägt doch jeder den Keim des zukünftigen wahren Menschseins in sich, wie es in Christus Jesus bereits einmal erschienen ist. Diesen Menschen braucht die geistige Welt zu ihrer Weiterentwicklung.

Zwei Bilder können unser Verantwortungsgefühl noch verstärken. Das erste knüpft an den Gedanken vom Menschen als Religion der Götter an. Es ist das Bild, dass auch die Hierarchien so etwas wie einen Himmel haben, und dass dies die Erdenwelt, insbesondere die Menschenwelt, ist. Wie Sterne leuchten herauf zu den Hierarchien die Menschenherzen, die ihre Welt-Verantwortung fühlen und danach zu leben versuchen, indem sie sich Christus, dem Quell einer neuen Welt, öffnen. Das zweite Bild: Unser Denken, Wahrnehmen
und Vorstellen soll Licht werden für die Cherubim. «Wenn du denkst, wenn du vorstellst, bist du das angezündete Licht der Cherubim.» Und ebenso sollen unsere Taten, soll unser Handeln so geartet sein, dass sie die Wärme zu entzünden vermögen, die die Seraphim brauchen. «Wenn du handelst, wenn du etwas tust, wenn du den Willen entfaltest, dann bist du die Wärmequelle, die Feuerquelle der Seraphim.» (Rudolf Steiner, 19. Dezember 1914).
Es liegt auch an uns, ob in der geistigen Weltordnung sich Finsternis und Kälte oder Licht und Wärme vermehren, ob die Weltentwicklung erstarrt oder ob sie vom Durchgang durch die Sinneswelt neu befruchtet wird durch Licht und Wärme, die vom Menschen ausgehen und mitwirken am Schaffen eines neuen Himmels.

zitiert aus: Günther Dellbrügger, Hamburg (DE) , in "Anthroposophie Weltweit ", 2001

Nr. 5 , 3. Juni , Nachrichtenblatt Nr.23 / 24