Zur Stellungnahme „Vernehmlassung zur organisierten Suizidhilfe“ der Forums für Sterbekultur
Die Stellungnahme (www.sterben.ch) enthält Wesentliches
über die
Bedeutung des Erdenlebens,
stellt aber den Kern des Problems nicht klar
heraus:
Bei diesem geht es zentral darum, ob
irgendwelchen Organisationen oder
Personen
die aktive Beihilfe zum Suizid (also Selbstmord)
erlaubt wird, indem Sie
dem
Sterbewilligen Mittel dazu (also tödliche Gifte) reichen oder spritzen
dürfen –
oder ob das verboten wird. Darüber soll der Schweizer Bundesrat
entscheiden, was sich
sicher auch auf Deutschland auswirken wird. Alles
andere
(z.B. Auflagen bei Erlaubnis) ist
veränderliches Beiwerk, das den Dammbruch, der durch die Erlaubnis
eingeleitet
würde, nicht
aufhalten kann.
Die
Stellungnahme befürwortet die Erlaubnis und führt als Grund die große
Bedeutung
von
Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen in der Anthroposophie an.
Sie verschweigt
aber,
dass wahrhaftes Handeln in Freiheit im Sinne der Anthroposophie
untrennbar mit Erkenntnis
verbunden ist. Nur wer weiß, was mit ihm nach
dem
Suizid geschieht, kann also frei über ihn
entscheiden, und das sind die
allerwenigsten. Vielmehr werden viele glauben, dass sie mit
dem
Selbstmord ihr
Sein völlig auslöschen. Das hat aber nach Resultaten der
Geistesforschung
schlimme Schmerzen und lange Qualen für den Selbstmörder zur Folge, weil
er
sich mit seinem
physischen Leib identifizierte und nur schwer von ihm
getrennt
werden kann. (siehe z.B. E. Bäzner
„Wo sind unsere Toten? Sehen
wir sie
wieder?“ München+Engelberg 1982, S. 77f).
Wer will das mitverantworten? Andererseits kann niemand
verlangen, dass
eine Einführung in
Anthroposophie zu den „Auflagen“ der Suizidhilfe
gehören
soll.
Als
es 1991 um die Abtreibungsfrage ging, haben anthroposophische
Persönlichkeiten
und Institutionen
einerseits ausführlich über Wert des ungeborenen Lebens und seinen
Schutz
gesprochen, schließlich aber doch, diesmal wegen der Bedeutung von
Freiheit und
Selbstbestimmungsrecht der Frauen, für die Fristenlösung (mit Auflagen)
plädiert. Inzwischen gibt
es allein in Deutschland jährlich über
hunderttausend
Abtreibungen. Es gibt Abtreibungskliniken und
Frauen werden bedrängt,
ihre
Schwangerschaft abzubrechen, weil es nun zulässig ist. Abtreibung
ist
schon zu
einer Art von Routine geworden, über die kaum noch diskutierten wird.
Hat man
das beabsichtigt? Hat man das vorausgesehen? Die Erleichterung von
Abtreibung
hat keineswegs
zu ihrem Rückgang „aus Verantwortung“ geführt, vielmehr
wurden
vorher viele Frauen vom
Schwangerschaftsabbruch wegen der damit
verbunden
Schwierigkeiten abgehalten.
Man
muss daher befürchten, dass bei Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe auch
Suizidhilfe-Organisationen
emporschießen werden, die selbstverständlich auch nicht umsonst
arbeiten
können. Man muss befürchten, dass viele diese Institutionen deshalb
„nützen“,
weil sie
den Selbstmord erleichtern. Vor anderen Methoden dazu wären
diese
Menschen zurückgescheut.
Man muss auch befürchten, dass alte Menschen
z.B. von
ihren Pflegern oder Erben
heimlich bedrängt werden, solche Institutionen
aufzusuchen. Das Argument, dass es jetzt schon
gesetzlich ungeregelte
Suizidhilfe (und zugehörigen Tourismus) gibt, die bei einem Verbot in
die
Illegalität abwandern, gilt doch analog für alle Verbote, also z.B. auch
für
den Kindsmissbrauch..
Anthroposophen
sollten
vielmehr respektieren, dass die Entscheidung über Geburt und
Tod der
heutigen Menschheit nicht gegeben ist, da die Entwicklung der Freiheit an unser
Erdenleben gebunden ist.
Der Dammbruch für den Lebensbeginn ist mit der Fristenregelung
bereits
geschehen.
Man sollte ihn rückgängig machen, anstatt einen neuen für das Lebensende
herbeizuführen.